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Rechenschwierigkeiten

Was sind Rechenschwierigkeiten?

Einige Schüler*innen zeigen deutliche Schwierigkeiten bei der Entwicklung mathematischer Kompetenzen, obwohl ihre intellektuellen Fähigkeiten im Normbereich liegen. Insbesondere fällt es ihnen schwer, ein Verständnis für Zahlen und Mengen aufzubauen sowie grundlegende Rechenoperationen und Rechenstrategien zu erlernen.

Beratung zu Rechenschwierigkeiten

Der Schwerpunkt unserer Beratung besteht darin, Schüler*innen frühzeitig vor Folgen des erschwerten Mathematiklernens zu bewahren und eine positive Entwicklung ihrer mathematischen Kompetenzen zu unterstützen.
Dazu ermitteln wir den individuellen Förderbedarf des Kindes:

  • Wo steht das Kind aktuell in Mathematik?
  • Was kann es schon gut?
  • Was soll es noch lernen

Beruhend auf dem ermittelten Ist-Stand, geben die Berater*innen Anregungen und Hinweise für die schulische Arbeit und die außerschulische Begleitung. Bei Bedarf werden geeignete Fördermaterialien vorgestellt.
Um den Ist-Stand und die Förderempfehlungen für Mathematik zu ermitteln, kann es – je nach Situation des Kindes – folgende Angebote geben:

  • Förderdiagnostik im Bereich Mathematik
  • Hospitation im Unterricht
  • Beratungsgespräche mit den Eltern und Lehrkräften

Fragen zum Thema Rechenschwierigkeiten

Haben Schüler*innen mit Rechenschwierigkeiten das Recht auf Gewährung von Nachteilsausgleichen und/oder Notenschutz?
Ausschließlich in der Grundschule können Kinder mit einer Rechenschwäche Nachteilsaugleiche erhalten. Beispiele für Nachteilsausgleiche:

  • verlängerte Arbeitszeiten (u. a. bei Klassenarbeiten)
  • Bereitstellen und Zulassen spezieller technischer und didaktischer Hilfs- und Arbeitsmittel
  • unterrichtsorganisatorische Veränderungen, z.B. individuell gestaltete Pausenregelungen, individuelle Arbeitsplatzorganisation, individuelle personelle Unterstützung.

Ein Recht auf Notenschutz aufgrund einer Rechenschwäche gibt es für Rechenschwierigkeiten generell nicht. Das Recht auf Nachteilsausgleiche endet in den weiterführenden Schulen.

Haben Schüler*innen einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn Rechenschwierigkeiten festgestellt wurden?
Nein, Rechenschwierigkeiten allein stellen keinen sonderpädagogischen Förderbedarf dar.

Warum werden die Begriffe Rechenschwäche, Rechenstörung oder Dyskalkulie hier nicht verwendet? Vergibt das ReBUZ die Diagnose „Rechenschwäche“ oder „Dyskalkulie“?
Rechenschwierigkeiten werden oft auch als Rechenschwäche, Rechenstörung oder Dyskalkulie bezeichnet. Auf diesen Begriff verzichten wir an dieser Stelle, da ein Krankheitsbegriff und eine Diagnose unterstellt wird. Die ReBUZ sind Beratungsstellen und vergeben daher keine Diagnosen. Stattdessen erarbeiten wir sogenannte Förderdiagnosen.

Weiß · S.Weidemann