Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen im autistischen Spektrum erfolgt in Bremen inklusiv. Das bedeutet, es gibt keine spezifischen Förderschulen für den Bereich Autismus. Für Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum ist der Schulalltag in vielerlei Hinsicht häufig jedoch eine große Herausforderung. Da die verschiedenen Symptome sehr unterschiedlich ausgeprägt sein können, braucht es ein genaues Verstehen der individuellen Situation. Was genau braucht dieses Kind bzw. diese:r Jugendliche? Was kann in der Schule und zu Hause getan werden, damit sich die Situation verändern kann? Gemeinsam mit allen Beteiligten möchten wir ein erweitertes Verständnis für den oder die Schüler:in im Autismus-Spektrum gewinnen, um darauf basierend weitere, passende Maßnahmen entwickeln zu können.
Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) in Bremen beraten, begleiten und unterstützen Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche, Schulen (Lehrkräfte, (sozial)pädagogische Fachkräfte, Schulbegleitungen) im Bereich Autismus einzelfallbezogen zu vielfältigen Themen. Wir…
Beratungsanfragen können im jeweils zuständigen ReBUZ (je nach Region der Schule) durch Schüler:innen, Erziehungsberechtigte, Schulen oder andere Institutionen gestellt werden. Weitere Informationen zum Zugang zur Beratung finden hier.
Die Diagnostik einer Autismus-Spektrum-Störung ist eine klinische Leistung und wird nicht von den ReBUZ durchgeführt. In Bremen können Sie sich bezüglich einer Diagnostik an folgende Stellen wenden:
Wenn bei Schüler:innen im Autismus-Spektrum die Entwicklung sozialer Beziehungen sowie des kommunikativen Austauschs mit anderen Menschen beeinträchtigt ist, und die Interessen und der Bezug zur Umwelt eingeschränkt sind, liegt ggf. sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der Autismusspektrumsstörung vor.
Ein Teil der Kinder und Jugendlichen aus dem autistischen Spektrum hat zudem eine kognitive Beeinträchtigung. Je nach Ausprägung der Beeinträchtigung liegt dann ggf. zusätzlich sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen oder im Bereich Geistige Entwicklung vor. Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen werden inklusiv beschult (an Grundschulen in Regelklassen, an Oberschulen in Inklusionsklassen). Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung besuchen Schulen mit entsprechenden Förderangeboten und -möglichkeiten. Meist sind das Regelschulen mit entsprechend ausgestatteten Klassen, den so genannten GE-Klassen. Die Schulzuweisung erfolgt in diesen Fällen über die Schulaufsichten.
Wenn außerdem eine nachhaltige Störung der Sprachentwicklung, des Sprachgebrauchs und der Kommunikations- und Sprechfähigkeit besteht und dadurch Kinder und Jugendliche in ihren oder seinen Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass außerschulische therapeutische Maßnahmen nicht ausreichen und sie im Unterricht der Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, liegt ggf. zusätzlich sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Sprache vor.
Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache werden ebenfalls inklusiv beschult.
Je nach individueller Lage wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder auch die Kombination mehrerer sonderpädagogischer Förderbedarfe festgestellt.