Für alle ReBUZ sind einheitliche Qualitätsstandards zu entwickeln. Diese sind für die Bereiche Beratung, Diagnostik, Unterstützung, Intervention, Prävention, schulersetzende Maßnahmen, schulergänzende Maßnahmen zu formulieren.
Grundlage einer inhaltlich hochwertigen Entwicklung der ReBUZ sind ressort- und professionsübergreifende Kooperationen und Netzwerkarbeit, die sich bereits in der Zusammensetzung der Projektgruppen widerspiegeln.
Exemplarisch werden an dieser Stelle Standards für Beratung dargestellt:
◾Freiwilligkeit
Beratung ist immer freiwillig. Gleichwohl zeigt die Praxis, dass viele Ratsuchende von anderen Personen "geschickt werden". In einem solchen Fall dient das Erstgespräch zur Anbahnung eines freiwilligen Beratungskontaktes. Weitere Gespräche, die nach einem solchen Erstgespräch stattfinden, basieren auf Freiwilligkeit.
◾Vertraulichkeit
Der Schutz der/des Ratsuchenden ist ein zentrales Anliegen. Ohne Einverständnis der/des Ratsuchenden werden keine Informationen aus den Beratungskontakten nach außen – d.h. außerhalb der ReBUZ – weitergegeben. Die Weitergabe nach außen wird durch eine Schweigepflichtentbindung geregelt.
◾Unabhängigkeit
Der Weg zur Lösung der schulischen Problematik wird gemeinsam zwischen Ratsuchendem/Ratsuchender und Beraterin/Berater entwickelt.
◾Abzuschließender Prozess
Der Beratungsprozess soll so früh wie möglich und so spät wie nötig abgeschlossen werden.
Dokumentation, Evaluation und weitere Instrumente des Qualitätsmanagements dienen der stetigen Fortentwicklung der Arbeit in den ReBUZ und stehen im Kontext des Qualitätssicherungsprozesses der Senatorin für Kinder und Bildung.
Gründung und Aufbau Regionaler Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) - Konzept ReBUZ download